Was
tun, wenn es gebrannt hat oder wenn
der Adventkranz als mangelhaftes Produkt
empfunden wird?
Um
fair zu bleiben, sollte man nicht immer
gleich zum höchsten Chef gehen und auch
nicht gerade zur Bild-Zeitung; es sei denn,
es ist Gefahr in Verzug.
Die
Reihenfolge der Ansprechpartner bei Beschwerden
ist ganz einfach:
1.
Verkäufer (Ladengeschäft und regionales
Zentral-Lager). 2. Hersteller (Zentrale). 3.
Die zuständige Verbraucherzentrale 4.
Die örtliche Gemeindeverwaltung oder das
Ortsamt. 5. Das Gewerbaufsichtsamt. Aber
bitte nur, wenn Gefahr in Verzug ist oder
die bisher angesprochenen Stellen nicht
bereit sind promt zu reagieren. *)
Leider
habe ich bis zur 5. Instanz gehen müssen.
Das ist das für meinen Wohnort zuständige
Gewerbeaufsichtsamt in Lüneburg. Wer
immer nach einem Schaden konkrete Schützenhilfe
benötigt, ist gut beraten, dort oder bei
mir nachzufragen, da diese Behörde
jetzt in dieser Sache aktiv ist.
Staatliches
Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg Adolph-Kolping-Str.
14 21337 Lüneburg Tel.: 04131-8545-0;
Fax: 04131-8545-200 www.gewerbeaufsichtsamt-lueneburg.de Für
weitere Rückfragen steht das Referat 504
(0511-120-0) des Sozial-Ministeriums
in Hannover zur Verfügung.
*)
Wer
ein wirklich gefährliches Produkt gekauft
hat und nicht so recht weiß, welche Behörde
für so ein Problem zuständig ist, der hat
viele Möglichkeiten, dieses schnell
heraus zu finden. Je nach Gefährlichkeit
und Eilbedürftigkeit kann man sich vertrauensvoll
an seine örtliche Polizei-Dienststelle oder
an die Feuerwehr wenden. Die sind natürlich
dankbar, wenn man nicht gerade über die
Notrufnummer angerufen hat. Die "normalen"
Telefonnummern für unsere "Helfer in
der Not" und deren Dienststellen-Adressen
stehen ja auch im Telefonbuch. Oft sind
sie unter "Behörden" zu finden,
manchmal aber auch unter dem Buchstaben
"F" (Feuerwehr) oder "P"
(Polizei).
Da
ist aber auch eine neue Internet-Seite im
Aufbau, die Suchhilfen vielfältiger Art
anbietet. Dieses Projekt wird von der
Europäischen Kommission finanziert. Die
Suche dort ist noch ein wenig gewöhnungsbedürftig und
wohl eher für die Behörden-Mitarbeiter gedacht,
aber das für mich zuständige Gewerbeaufsichtsamt
in Lüneburg habe ich da prompt gefunden;
im Bereich Hamburg klappte die gleiche Suche
allerdings bisher nicht.
www.icsms.org
->Willkommen
-> Behördensuche
Im Feld "Richtlinie" die Richtlinie
2001/95/EG über allgemeine
Produktsicherheit auswählen (darunter
fallen die Adventskränze)
Auch die entsprechenden Berufsverbände
kümmern sich um solche Themen:
Verband Deutscher Kerzenhersteller
e.V. Unter dem Titel 'Aktuelles'
hat der Verband Deutscher Kerzenhersteller
e.V. inzwischen auch ein entsprechendes
Infopapier
Adventskränze publiziert.
|